Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.11.1991

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   BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91   

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BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91 (https://dejure.org/1991,568)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1991 - 9 B 109.91 (https://dejure.org/1991,568)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1991 - 9 B 109.91 (https://dejure.org/1991,568)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVFG § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 662
  • DVBl 1992, 295
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BVerwG, 25.01.2008 - 5 C 8.07

    Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen

    Hinsichtlich der Verwendung des Abstammungsbegriffs ist die - seit der Einführung des § 6 Abs. 2 BVFG nur noch die vor dem 31. Dezember 1923 geborenen Personen der sog. Erlebnisgeneration betreffende - Regelung des § 6 Abs. 1 BVFG, welche für diese Gruppe von Jahrgängen die bisherige Gesetzeslage unverändert beibehält, von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings im Sinne einer Abstammung von volksdeutschen Eltern oder Elternteilen, nicht aber im Sinne eines unbeschränkten Rückgriffs auf entferntere Generationen verstanden worden (BVerwG, Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298 sowie - darauf Bezug nehmend - Beschluss vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 9 B 335.89 -), ohne dass indes ein generationsübergreifender Abstammungsbegriff entscheidungserheblich ausgeschlossen worden war.
  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Der Begriff des deutschen Volkszugehörigen in § 6 BVFG a.F. ist ein Rechtsbegriff, und zwar in erster Linie ein Bekenntnisbegriff (vgl. z.B. Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Dabei ist weiterhin zu berücksichtigen, daß die Weitergabe der in einer Familie bestehenden Bekenntnislage an das spätgeborene Kind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht unterstellt wird, sondern aufgrund von Tatsachen jeweils festgestellt werden muß, und zwar selbst dann, wenn beide Elternteile deutsche Volkszugehörige sind (vgl. z.B. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Weitergabe der in einer Familie bestehenden Bekenntnislage an das spätgeborene Kind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ungeachtet der Formulierung im Urteil vom 10. November 1976 (a.a.O.) nicht "unterstellt" wird, sondern aufgrund von Tatsachen jeweils festgestellt werden muß, und zwar selbst dann, wenn beide Elternteile deutsche Volkszugehörige sind (vgl. z. B. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 389/91

    Sprachbeherrschung; Deutsches Volkstum; Spätgeborene; Polen

    Diese zweite Voraussetzung muß auch und selbst dann gegeben sein, wenn beide Elternteile deutsche Volkszugehörige sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.11.1991 - 9 B 109.91 -, DVBl 92, 295, 296), folglich auch im Fall der Alleinerziehung durch einen deutschen Volkstumsangehörigen.

    Die Eltern können nämlich nach den allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen z.B. sich vom deutschen Volkstum abgewandt oder ihre deutsche Volkszugehörigkeit den Kindern gegenüber verschwiegen haben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.11.1991 aaO mwN).

    Vielmehr muß dieses Indiz durch weitere für eine Überlieferung deutschen Volkstums sprechende Umstände verstärkt werden (vgl. wiederum BVerwG, Beschluß vom 12.11.1991 aaO für den Fall, daß beide Eltern des Spätgeborenen deutsche Volkszugehörige waren).

  • VGH Hessen, 01.08.1995 - 7 UE 4296/88

    Einziehung eines Vertriebenenausweises - Vertrauensschutz

    Für eine Spätgeborene wie die Klägerin ist Voraussetzung für die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit, daß - erstens - zumindest ein Elternteil oder eine sonstige Bezugsperson der Spätgeborenen Volksdeutsche(r) ist und daß - zweitens - die hieraus bei dem Elternteil oder der Bezugsperson resultierende Bekenntnislage der Spätgeborenen bis zum Eintritt ihrer Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs dergestalt vermittelt worden ist, daß sie sich damit identifiziert und so die Bekenntnislage angeeignet hat (vgl. BVerwG, U. v. 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O.; B. v. 22.05.1989 - 9 B 4.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61; U. v. 15.05.1990 - 9 C 51.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 = IFLA 1991, 94; Be. v. 12.11.1991 - 9 B 109.91 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67 = NVwZ-RR 1992, 662; v. 16.02.1994 - 9 B 730.93 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 50; st. Rspr. des Hess. VGH, vgl. zuletzt U. v. 09.11.1994 - 7 UE 1208/91 -).

    Läßt sich eine Bekenntnisüberlieferung nicht in der genannten Weise unmittelbar feststellen, so kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 a.F. BVFG vorliegen, die mittelbar in hinreichender Weise für eine Überlieferung der bei der volksdeutschen Bezugsperson vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O.; Be. v. 08.05.1987 - 9 B 82.87 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50; v. 22.05.1989 - 9 B 4.89 -, a.a.O.; U. v. 15.05.1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O.; sowie Be. v. 12.11.1991 - 9 B 109.91 -, a.a.O.; v. 16.02.1994 - 9 C 730.93 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.05.1992 - 9 B 328.91

    Voraussetzung für die Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger bei einem

    Das ist selbst dann nicht der Fall, wenn beide Elternteile deutschstämmig sind, weil die in diesem Falle gegebene Indizwirkung kein hinreichendes Gewicht für die erforderliche Annahme einer durch Überliefung Volksdeutschen Bewußtseins bewirkten deutschen Volkszugehörigkeit eines Spätgeborenen besitzt (vgl. Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - DVBl. 1992, 295).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß auch dann, wenn beide den Spätgeborenen erziehende Elternteile deutsche Volkszugehörige sind, nicht ohne weiteres, insbesondere nicht ohne feststellbare Hinweise auf eine Prägung im Sinne deutschen Volkstums, angenommen werden kann, daß eine Volksdeutsche Bekenntnislage vermittelt worden ist (Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 30.10.2023 - 3 Wx 1/22

    Erbscheinverfahren: Anwendung des Rechts der (deutschen) Zugewinngemeinschaft

    Dieses Bekenntnis hätte weiter den spätgeborenen Erblasser bis zum Eintritt einer Selbstständigkeit prägen müssen im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs, die Abstammung von Deutschen im ethnischen Sinn allein genüge nicht (BVerwG v. 12.11.1991 - 9 B 109/91).
  • BVerwG, 27.01.1997 - 9 B 569.96

    Beantragung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen für eine deutsche

    Sie geht dabei von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67) aus, nach dem auch bei Spätgeborenen, deren beide Elternteile deutsche Volkszugehörige sind, nicht ohne weiteres, insbesondere nicht ohne feststellbare Hinweise auf eine Prägung im Sinne des deutschen Volkstums, angenommen werden kann, daß die deutsche Bekenntnislage vermittelt worden ist.

    Auch in einem solchen Fall kann entsprechend dem von der Beschwerde angeführten Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - (a.a.O.) nicht ohne zusätzliche, auf eine Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins deutende Umstände davon ausgegangen werden, daß sich der Spätgeborene mit der Bekenntnislage seiner Eltern identifiziert hat.

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
    Der Begriff des deutschen Volkszugehörigen in § 6 BVFG a.F. ist ein Rechtsbegriff, und zwar in erster Linie ein Bekenntnisbegriff (vgl. z.B. Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 7 UE 960/87

    Vertriebenenausweis für einen Ausweisbewerber mosaischer Konfession - Abgrenzung

  • VG Köln, 30.04.1998 - 7 K 8247/94

    Erteilung eines Aufnahmebescheides als Aussiedler ("rosa Vollmacht");

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92

    Ausweiseinziehung - Einziehung des Vertriebenenausweises - Beginn der Jahresfrist

  • BVerwG, 11.08.1995 - 9 B 342.95

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises mangels deutscher Volkszugehörigkeit -

  • BVerwG, 16.02.1994 - 9 B 730.93

    Umfang der Deutschen Volkszugehörigkeit von spätgeborenen Kindern volksdeutscher

  • BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Ausstellung

  • BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 20.93

    Ausstellung des Vertriebenenausweises an einen spätgeborenen Aussiedler aus Polen

  • BVerwG, 12.05.1998 - 9 B 1134.97
  • BVerwG, 26.02.1997 - 9 B 684.96

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beurteilung der deutschen

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1994 - 13 L 942/93

    Vertriebenenausweis; Ausstellung; Wehrmacht; Asylantrag; Polen

  • BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 499.93

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit einer Spätgeborenen -

  • VGH Hessen, 26.03.1992 - 7 UE 1683/85

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des

  • OVG Niedersachsen, 19.10.1994 - 13 L 1082/93

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises; Vertriebenenausweis; Vertreibungsgebiet;

  • VGH Hessen, 27.09.1994 - 7 UE 2241/91

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Indiz für Volkstumsbekenntnis

  • VGH Hessen, 31.01.1995 - 7 UE 1066/91

    Bestätigungsmerkmal und Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei Namensänderung in

  • BVerwG, 24.01.1997 - 9 B 605.96

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

  • BVerwG, 24.01.1997 - 9 B 606.96

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vermittlung des

  • BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 284.92

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen der deutschen

  • BVerwG, 15.02.1995 - 9 B 36.95

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Tendenzen für die Annahme einer

  • BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 636.94

    Ablehnung der Ausstellung eines Vertriebenenausweises mangels deutscher

  • BVerwG, 17.06.1994 - 9 B 125.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausstellung des

  • BVerwG, 08.06.1994 - 9 B 54.94

    Volkszugehörigkeit einer Spätgeborenen aus der Tschechoslowakei, deren Eltern

  • BVerwG, 10.02.1994 - 9 B 715.93

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 484.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 17.05.1993 - 9 B 27.93

    Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit bei einer das deutsche Volkstum

  • BVerwG, 15.03.2000 - 5 B 114.99
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 413/91

    Spätgeborener; Vertriebene; Vertreibungsdruck; Polen

  • BVerwG, 27.01.1994 - 9 B 649.93

    Ausstellung des Vertriebenenausweises - Besitz deutscher Dokumente bei einer

  • BVerwG, 03.12.1993 - 9 B 506.93

    Voraussetzungen für die Anerkennung Spätgeborener als deutsche Volkszugehörige -

  • VG Minden, 10.07.2003 - 9 K 346/03

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides sowie einer Einbeziehung der

  • VG Köln, 24.09.2014 - 10 K 5382/12
  • VG München, 07.11.2001 - M 28 K 99.3743

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweiseses für einen polnischen

  • VG Kassel, 17.01.2001 - 3 E 2582/96
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Unselbstständige Erwerbstätigkeit - Aufenthaltsgenehmigung - Öffentliches Interesse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 268
  • DVBl 1992, 295
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Bei der Ermessensentscheidung dürfen daher - wie in der Vergangenheit (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 = InfAuslR 1989, 37 ; Beschluß vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103) - entwicklungs- und einwanderungspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese nicht bereits die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990), Berücksichtigung finden, in Deutschland ausgebildeten Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern grundsätzlich nur vorübergehend den Aufenthalt im Inland zu gestatten und allgemein einer Zuwanderung insbesondere dieses Personenkreises entgegenzuwirken.

    Dieses darf die Behörde, wie sie es hier bei der Ermessensausübung getan hat, grundsätzlich gegenüber den genannten gegenläufigen Interessen zurückstellen (vgl. auch Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 B 62.82 -, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O., Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 - InfAuslR 1984, 319).

  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Bei der Ermessensentscheidung dürfen daher - wie in der Vergangenheit (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 = InfAuslR 1989, 37 ; Beschluß vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103) - entwicklungs- und einwanderungspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese nicht bereits die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990), Berücksichtigung finden, in Deutschland ausgebildeten Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern grundsätzlich nur vorübergehend den Aufenthalt im Inland zu gestatten und allgemein einer Zuwanderung insbesondere dieses Personenkreises entgegenzuwirken.
  • BVerwG, 27.06.1984 - 1 B 64.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Einbürgerungsermessen -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Dieses darf die Behörde, wie sie es hier bei der Ermessensausübung getan hat, grundsätzlich gegenüber den genannten gegenläufigen Interessen zurückstellen (vgl. auch Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 B 62.82 -, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O., Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 - InfAuslR 1984, 319).
  • BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86

    Anspruch auf Erteilung eines Sichtvermerks - Absicht des dauernden Aufenthalts

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Bei der Ermessensentscheidung dürfen daher - wie in der Vergangenheit (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 = InfAuslR 1989, 37 ; Beschluß vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103) - entwicklungs- und einwanderungspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese nicht bereits die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990), Berücksichtigung finden, in Deutschland ausgebildeten Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern grundsätzlich nur vorübergehend den Aufenthalt im Inland zu gestatten und allgemein einer Zuwanderung insbesondere dieses Personenkreises entgegenzuwirken.
  • BVerwG, 02.07.1982 - 1 B 62.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Dieses darf die Behörde, wie sie es hier bei der Ermessensausübung getan hat, grundsätzlich gegenüber den genannten gegenläufigen Interessen zurückstellen (vgl. auch Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 B 62.82 -, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O., Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 - InfAuslR 1984, 319).
  • BVerwG, 01.12.1981 - 1 B 156.81
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Im übrigen kann es keinem Zweifel unterliegen, daß das Einstellungsinteresse eines privaten Unternehmens allein grundsätzlich weder ein öffentliches noch ein besonderes öffentliches Interesse an der Beschäftigung eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland begründet (Beschluß vom 1. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 156.81 -).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Da das öffentliche Interesse ausdrücklich nur in begründeten Einzelfällen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führen kann, muss es über das Interesse des Arbeitgebers an der Einstellung eines bestimmten ausländischen Arbeitnehmers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. November 1991 - 1 B 132.91 - Buchholz 402.240 § 10 AuslG 1990 Nr. 1 = juris Rn. 6 zum öffentlichen Interesse an der Beschäftigung eines Ausländers nach § 10 Abs. 1 und 2 AuslG 1990 i.V.m. § 5 Nr. 2, § 8 AAV) und erst recht über das private Beschäftigungsinteresse des Ausländers hinausgehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

    Zum öffentlichen Interesse im Sinne von § 8 AAV (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 4.11.1991, 1 B 132/91, InfAuslR 1992, 4 = DVBl 1992, 295).

    Dies gilt auch dann, wenn diese Beschäftigung arbeitsmarktpolitisch unbedenklich ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4.11.1991, InfAuslR 1992, 4 = DVBl. 1992, 295).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2003 - 10 S 2112/02

    Aufenthaltserlaubnis für Berufssportler - Vereinswechsel - Folgenbeseitigung bei

    § 10 Abs. 1 AuslG i.V.m. § 5 AAV vermittelt aber keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, sondern lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Aufenthaltserlaubnisantrag, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen (vgl. allgemein zur AAV, GK-AuslR, § 10, Rn. 19; zu § 5 Nr. 2 und 8 AAV: BVerwG, Beschl. v. 04.11.1991 - 1 B 132.91 - NVwZ 1992, 268).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2006 - 18 B 613/06

    Beschäftigung Erwerbstätigkeit Arbeitgeber Unternehmer öffentliches Interesse

    hierzu BVerwG, Beschluss vom 4.11.1991 - 1 B 132.91 -, InfAuslR 1992, 4.
  • VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis aufgrund Mitgliedschaft im Ausländerbeirat;

    Es ist vielmehr ein überwiegendes öffentliches Interesse daran anzuerkennen, daß ein Ausländer, dem - wie dem Kläger - über einen längeren Zeitraum befristete Aufenthaltserlaubnisse zu Ausbildungszwecken aus entwicklungspolitischen Gesichtspunkten erteilt worden sind, nach Abschluß der Ausbildung in sein Heimatland zurückkehrt, um die hier erworbenen Fachkenntnisse dort anwenden zu können (BVerwG, 04.11.1991, EZAR 025 Nr. 2 = BayVBl. 1992, 313 = DVBl. 1992, 295).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2001 - 13 S 625/01

    Stillhalteklausel des EWGAssRBes 1/80 Art 13 - ordnungsgemäßer Aufenthalt

    Denn das Einstellungsinteresse eines privaten Unternehmens begründet kein öffentliches Interesse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.11.1991 - 1 B 132/91 -, InfAuslR 1992, 4 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.1993 - 11 S 1487/93 -).
  • VG Berlin, 04.04.2019 - 24 K 61.18

    § 26 Abs. 2 BeschV; eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzende

    Das rein privatwirtschaftliche (Einstellungs-) Interesse des Arbeitgebers begründet grundsätzlich kein öffentliches Interesse (s. BVerwG, Beschluss vom 4.November 1991 - BVerwG 1 B 132.91 -, NVwZ 1992, 268 und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Juli 2017 - 3 B 21.16 -, juris, Rn. 23 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.1999 - 1 B 8.99

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Verlängerung einer

    Nichts anderes besagt der von dem Kläger herangezogene Beschluß vom 4. November 1991 - BVerwG 1 B 132.91 - (Buchholz 402.240 § 10 AuslG 1990 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 12.02.1993 - 13 TH 1373/92

    Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken bei Aufenthalt aus

    Auch in diesen Fällen steht dem verständlichen Wunsch des Arbeitgebers, den Ausländer in seinem Betrieb weiterbeschäftigen zu können, und dem privaten Interesse des Ausländers selbst an der Fortsetzung seines Aufenthaltes im Bundesgebiet ein überwiegendes öffentliches Interesse entgegen, daß ein Ausländer, dem über einen längeren Zeitraum unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten eine qualifizierte Ausbildung in Deutschland ermöglicht worden ist, umgehend in sein Heimatland zurückkehrt, um die hier erworbenen Fachkenntnisse dort anwenden zu können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. November 1991 - BVerwG 1 B 132.91 -, BayVBl. 1992, 313; Beschluß des Senats vom 5. August 1992 - 13 TH 506/92 -).
  • LSG Bayern, 17.06.2004 - L 11 AL 406/03

    Gewährung von Arbeitslosengeld an einen Asylanten; Verbot der Erwerbstätigkeit an

    Über die ausländerrechtliche Zulässigkeit der Beschäftigung entscheidet die Ausländerbehörde unter Berücksichtigung der einwanderungspolitischen und ausländerrechtlich bedeutsamen Gesichtspunkte (BVerwG NVwZ 1992, 268).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1993 - 1 S 892/93

    Aufenthaltsgenehmigung nach der Arbeitsaufenthalteverordnung - Verneinung des

  • VG Berlin, 09.07.2014 - 3 L 410.14

    Einreisevisa, um sich in die Betriebs-und Geschäftsführung einzuarbeiten

  • BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 128.91

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1993 - 11 S 1487/93

    Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Familienzusammenführung: Einschränkung bei

  • VG Lüneburg, 01.08.2003 - 3 B 84/02

    Arbeitskraft; Asyl; Asylbewerber; Aufenthalt; Aufenthaltsbewilligung; Ausbildung;

  • VG Karlsruhe, 14.09.1998 - 5 K 2834/96

    Verpflichtungsbegehren auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Erteilung der

  • VG Frankfurt/Oder, 23.08.1996 - 3 L 265/96

    Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis; Mitgesellschafter einer

  • VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 21.465

    Unzulässige Klage gegen nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 02.09.1999 - 11 M 3164/99

    Aufenthaltsgenehmigung in Ausnahmefällen bei besonderem öffentlichen Interesse an

  • VG Berlin, 24.02.2005 - 27 A 132.04
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